Der PsychotherapeutInnen Verein Region Winterthur PVR repräsentiert die anerkannten psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Region.
Der Verein PVR nimmt im ambulanten regionalen Netzwerk der Grundversorgung eine wichtige Stellung ein. Er setzt sich ein für die Vernetzung mit den sozialen Institutionen, den ÄrztInnen und PsychiaterInnen. Ferner will er den Berufsstand der PsychotherapeutInnen wie auch die Psychotherapie als Behandlungsmethode der Öffentlichkeit näher bringen.
Die Mitglieder des PVR zeichnen sich aus durch ein Hochschulstudium in Psychologie, welches sie mit der erforderlichen mindestens 5-jährigen Weiterbildung in Psychotherapie ergänzt haben. Mitglied des PVR kann werden, wer Mitglied beim Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verband SPV ist und/oder sich als Fachpsychologin/Fachpsychologe für Psychotherapie FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) ausweisen kann und/oder im Besitz der kantonalen Praxisbewilligung ist.
Das Verzeichnis gibt ferner Auskunft über die psychotherapeutische Ausbildung der einzelnen Mitglieder und deren Spezialisierungen. Im Glossar finden Sie die Bedeutung der Abkürzungen für die psychotherapeutisch unterschiedlich ausgerichteten Berufsverbände.
Psychotherapie ist fachkundige Hilfe für Menschen mit seelischen oder seelisch verursachten Leiden. Seelisches Leiden kann sich in vielen Lebensbereichen ausdrücken: Probleme in Beziehungen, bei der Arbeit, in der Sexualität, Beeinträchtigung der Stimmung und des Lebensgefühls. Es kann auch in körperlichen Beschwerden, in depressiven Verstimmungen, in Aengsten, Zwängen, Süchten und in anderen Symptomen zum Ausdruck kommen.
Psychotherapie ist Arbeit an sich selbst. Sie zielt auf persönliche Veränderung, sei es durch Einsicht in verborgene Lebens-Zusammenhänge, sei es durch das Eröffnen neuer Lebens- und Verhaltensmöglichkeiten oder durch das Wiederentdecken verschütteter Quellen von Kraft und Fähigkeiten.
Psychotherapie ist ein Lernprozess im Rahmen der Beziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn. Vertrauensvolle menschliche Beziehungen werden langsam aufgebaut, und nachhaltige Lernprozesse verlaufen langsam. Deshalb braucht eine Psychotherapie Zeit und Geduld.
Seit 1. Juli 2022 werden die Kosten für die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen, wenn die PatientInnen über eine entsprechende Anordnung verfügen. Das dafür bestimmte Anordnungsformular muss durch eine Ärztin/einen Arzt augestellt werden, welche einen Fachtitel in Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin (resp. alternativ einen Schwerpunkt in psychosomatischer und psychosozialer Medizin) vorweisen kann.Weiter muss der Therapeut/die Therapeutin die Bewilligung haben, über die Grundversicherung abrechnen zu können. Beachten Sie, dass nicht alle TherapeutInnen über die Grundversicherung abrechnen können.
Wird die Psychotherapie von jemandem durchgeführt, welcher nicht über die Grundversicherung abrechnen kann, können in der Regel über die bei den Krankenkassen abgeschlossene Zusatzversicherung abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach der Höhe der Beiträge.
TherapeutInnen welche über die Grundversicherung abrechen können, müssen dies auch tun.
Erkundigen Sie sich bei der Kontaktaufnahme mit der therapierenden Person, nach den entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten.